Gartenwasserordnung

Verein der Kleingärtner ULM e.V.


Allgemein verbindliche Regeln zum sinnvollen Umgang mit Gartenwasser:
Auf Grund gestiegener Wasserkosten sowie der fortschreitenden
Klimaveränderung und Erwärmung hat die Jahreshauptversammlung
am 22. April 2016 folgenden Beschluss gefasst:
Beim Umgang mit Gartenwasser ist Sparsamkeit oberstes Gebot.
Der Einsatz mechanischer Regner und sonstigen automatischen
Beregnungs- und Bewässerungssystemen ist verboten.
Das unkontrollierte Auslegen und Bewässern mit Gartenschläuchen ist nicht erlaubt.
Zum Gießen sind nur Schlauchbrause und Gießkanne erlaubt.
Das Aufstellen von großen Schwimmbecken ist grundsätzlich untersagt.
Kinderplanschbecken mit einem max. Außendurchmesser von 2 m sind erlaubt.
Das Wasser sollte nicht täglich gewechselt werden und ist nach Gebrauch zum Gießen des Gartens zu verwenden.
Wasserschläuche sind nach Gebrauch von der Wasserleitung zu entfernen und drucklos zu machen.
Alle Wasserauslaufhähne sind vor Verlassen des Gartens zu schließen.
Jeder Gartenpächter sollte mindestens 2 Regenwasserfässer aufstellen.
Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Regeln, bei Wasserverschwendung bzw. geplatzten Wasserschläuchen bei Abwesenheit hat jeder Verursacher ein zusätzliches erhöhtes Wasserentgelt in Höhe von mindestens 25,- Euro zu entrichten, das der Wasserabrechnung des Gartengebiets gutgeschrieben wird. Außerdem erhält jeder Pächter, der Leitungswasser verschwendet, eine Abmahnung.
An der Hauptwasserleitung dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden.
Sollten Pächter trotzdem unerlaubt Veränderungen am Gartenwassernetz
vornehmen, sind Sie für sämtliche eintretenden Schäden verantwortlich und voll haftbar.
Um Frostschäden vorzubeugen sind von allen Pächtern nach dem Abstellen
der Wasserversorgung Ende Oktober sämtliche Auslauf- und Entleerungshähne zu öffnen und Ende März wieder zu schließen.
Schäden am Wassernetz sind umgehend dem Gebietsvorstand zu melden.


Freundliche Grüße
Gerhard Schilling
1.Vorsitzender